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iKfz Stufe 4
In Deutschland erhalten juristische Personen mit der Verordnung zur Änderung der FZV auf zwei Arten Zugang zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) (OZG-ID: 10743): Zum einen werden die dezentralen iKfz-Portale für juristische Personen geöffnet, die über die graphischen Benutzeroberflächen der dezentralen Portale analog zu den BürgerInnen Zulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vornehmen können. Zum anderen wird für Unternehmen mit dem Geschäftsziel im Bereich Zulassungen (sog. Großkunden), welche eine hohe Anzahl von Vorgängen (Massenvorgänge) über eine XKfz-Schnittstelle bundesweit abwickeln, eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt, welche die XKfz-Anträge an die zuständigen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet verteilt. Großkunden müssen sich dafür beim KBA registrieren und gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Status
September 2024
Die Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) des KBA und die Parameterabfrage aus dem Jahr 2023 stellen bedeutende Hindernisse im Projekt dar. Über die Hälfte der Zulassungsbehörden (ZulB) übermittelte nur spärlich die angeforderten Parameter an das bereitstellende Land BW. Gemäß den Nutzungsbedingungen ist eine vollständige Parameterlieferung erforderlich, um den EfA-Online-Dienst nachnutzen zu können. Zudem wurden mehrere mögliche realisierbare Landeslösungen evaluiert. Bislang hat sich keiner dieser Ansätze als umsetzbar erwiesen. Das Land steht mit der KITU in Abstimmung zu alternativen Lösungsansätzen, um die ZuLB zu unterstützen.

Neue Entwicklungen
September 2024
Im August 2024 wurden positive Entwicklungen verzeichnet: Der Landkreis Stendal und Salzlandkreis sind vollständig angebunden. Die Landeshauptstadt Magdeburg, der Landkreis Börde und der Landkreis Mansfeld-Südharz befinden sich in der Anbindung des EfA-Online-Dienstes.