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Wichtiger Hinweis! (Stand 14.08.2024)

Die Umsetzung der EfA Online-Dienste „Anmeldung zur Grundschule“, „Anmeldung zur weiterführenden Schule“ und „Anmeldung zur Berufsschule“ wird aufgrund des geringen Mitnutzungsinteresses der Länder nicht fortgeführt. Aktuell ist die Basis für einen wirtschaftlichen Betrieb dieser EfA-Dienste nicht gegeben. Hierzu informierten wir die Länder bereits per E-Mail. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an ozg.bildung(at)sachsen-anhalt.de.

Allgemeine Informationen aus dem Bereich Berufliche Bildung

Die Etappe Berufliche Bildung (ehemals Berufsausbildung) beginnt mit der Berufsausbildungsvorbereitung und der Ausbildungsstellenvermittlung sowie der Aufnahme in eine Berufsschule oder berufsbildende Schule. Während der Beruflichen Bildung können verschiedene Leistungen relevant werden wie eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer oder die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

OZG-Umsetzung in Kammern

Möchten Sie in einer Kammer Leistungen im Rahmen des OZG digitalisieren oder sich an der Entwicklung eines neuen Standards auf XÖV-Basis beteiligen?

Informieren Sie sich hier zu unserem Unterstützungsprojekt. Anhand der FIM-Methodik begleiten wir bundesweit die Kammern bei der Erfassung und Digitalisierung ihrer Leistungen zur beruflichen Bildung.

Leistungen in der Entwicklung

Berufsschule (eingestellt)

Die Leistungen zur „Anmeldung zur Berufsschule“ wurden eingestellt.

Berufsbildende Schulen (eingestellt)

Die Leistungen zur „Aufnahme in eine berufsbildende Schule“ sowie die „Berufsausbildungsvorbereitung“ wurden eingestellt.

Weitere Leistungen im Bereich Berufliche Bildung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein einheitlicher Online-Dienst (Antragsservice Anerkennung) für ausländische Fachkräfte entwickelt. Fachkräfte erreichen die Online-Anträge über das etablierte Portal Anerkennung in Deutschland (externer Link)

Der Antragsservice Anerkennung wurde nach dem "Einer für Alle"-Prinzip entwickelt und wird den Ländern zur Nachnutzung angeboten. Die Umsetzungsverantwortung für den Online-Dienst hat das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Der Go-Live des Piloten für den Beruf Arzt/Ärztin ist Ende September 2022 erfolgt. Seit diesem Zeitpunkt wurden viele weitere Formulare technisch bereitgestellt und befinden sich in der Anbindung.

Untersuchungsberechtigungsschein

Im EfA-Projekt Untersuchungsberechtigungsschein (kurz: UBS), welches in der Umsetzungsverantwortung des Landes NRW liegt, geht es nicht um die reine Übersetzung eines Ist-Prozesses, sondern um eine umfassende Prozessoptimierung. Das Ziel der Leistung bleibt dabei bestehen: Jugendliche Personen, die eine Ausbildung beginnen, werden in einer gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung durch den Arzt/die Ärztin ihrer Wahl untersucht. Diese Untersuchung kann der Arzt/die Ärztin direkt beim Land abrechnen. Zahlreiche Schritte mit diversen Stakeholdern sollen entfallen oder vereinfacht werden sowie die Ausgabe von Papierdokumenten durch einen digitalen Prozess ersetzt werden. In diesem hochkomplexen Prozess sind diverse Stellen beteiligt: mehrere Bundes- und Landesministerien, die Kassenärtzliche Vereinigungen und Ärztekammern der Länder sowie Kommunen und Kreise.

⇒ Sie sind ein Bundesland, eine Kommune oder eine andere im Prozess beteiligte Stelle und möchten sich aktiv an der Umsetzung des Online-Dienstes beteiligen? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an ozg.bildung(at)sachsen-anhalt.de

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Kontakt

Haben Sie Fragen zur Beruflichen Bildung? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt unter berufsausbildung.ozg.bildung(at)sachsen-anhalt.de